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Bibliothek des Mathematischen Institutes

Bibliotheksordnung

 
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I.

1. Zur Benutzung sind berechtigt: 2. Wer die Bibliothek benutzen will, bedarf der Zulassung.  3. Beim Betreten der Bibliotheksräume ist die Seminarkarte der Aufsicht unaufgefordert  vorzuzeigen. Der Aufenthalt in den Räumen der Bibliothek soll nur der Ein-sichtnahme in die dort aufgestellten Bücher dienen, dies schon mit Rücksicht auf die beschränkte Anzahl der Arbeitsplätze. Für andere Tätigkeiten, z.B. für das Anfertigen von Übungen, insbesondere in Gruppenarbeit, und für Diskussionen stehen die Diskussionsräume des Instituts zur Verfügung. In allen Räumen der Bibliothek ist absolute Ruhe erforderlich. Auch im Aufsichtsraum dürfen nur die mit der Aufsichtsführung zusammenhängenden Gespräche geführt werden. Der ständige Aufenthalt im Aufsichtsraum ist nur der jeweiligen Aufsichtsperson ge-stattet. Die aufgestellten Bildschirme dienen ausschließlich Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbestand und der fachbezogenen Information (z.B. Nutzen des Bibibliothekskatalogs, Literaturrecherchen). Rauchen, Essen, Trinken und mobiles Telefonieren sind in allen Räumen der Bibliothek untersagt.

4. Die Räume der Bibliothek sollen ohne Überbekleidung und ohne Taschen betre-ten werden. Vor dem Aufsichtsraum stehen  Fächer zur Verfügung, zu denen Schlüssel von der Aufsicht ausgegeben  werden. Diese Schlüssel sind noch am gleichen Tage zurückzugeben. Bei Verlust ist Ersatz zu leisten. Zur Wahrung des Bibliotheksbestandes unterwerfen sich die Benutzer der Kontrolle der  Aufsicht, insbesondere sind bei Verlassen der Bibliothek alle mitgeführten Bücher unauf-gefordert der Aufsicht vorzuweisen.

5. Die Bücher sind schonend zu behandeln. Wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Bibliothek ist die ständige Wahrung der alphabetischen Ordnung. Das achtlose oder absichtliche Verstellen der Bücher wird daher als ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung angesehen.
 
 

II.

1. Die Bibliothek des Mathematischen Instituts ist eine Präsenzbibliothek. Deswegen muß das Entleihen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Wegen der Bücher, die nur in den Handbibliotheken der einzelnen Lehrstühle vorhanden sind, wende man sich an die Assistenten der betreffenden Lehrstühle.

2. In der Bibliothek sind ausleihberechtigt:

Die Leihfrist für den in a) und in c) genannten Personenkreis beträgt für Bücher höchstens ein halbes Jahr. Inhaber einer grünen Seminarkarte können bis zu fünf Bücher für höchstens zwei Monate ausleihen. Zeitschriften werden in der Regel nicht ausgeliehen. Einige dennoch zur Ausleihe zugelassene Titel werden in einer bei der Bibliotheksaufsicht liegenden Liste genannt.
Alle übrigen Studenten können (abgesehen von der Wochenendausleihe) in der Regel nur für Examensarbeiten und Seminarvorträge Bücher der Bibliothek ausleihen. Sie bedürfen hierzu der Genehmigung eines Dozenten oder Assistenten des  Mathematischen Instituts. Diese wird durch Abzeichnen der Leihkarte bzw. des Leihscheins  unter Angabe der Leihfrist erteilt.
Es ist nicht gestattet, entliehene Bücher anderen Personen weiterzugeben.
Pünktliche Einhaltung der Rückgabefristen ist im Interesse aller Benutzer unbedingt erforderlich.

3. An Wochenenden können alle Seminarkarteninhaber Bücher, und zwar bis zu je zwei Exemplaren, ausleihen. Hierfür ist die Seminarkarte mit der Leihkarte des Buches bei der Aufsicht zu hinterlegen. Diese Wochenendausleihe beginnt Freitag zwei Stunden vor Schließen der Bibliothek und endet Montag 10.30 Uhr. Pünktliche Rückgabe am Montag  ist unbedingt erforderlich.
Eine sinngemäße Regelung gilt für Feiertage.

4. Alle mit rotem Streifen (= dauernde Sperre) oder  grünem Streifen (= zeitweilige Sperre) versehenen Bücher sind von jeglicher Ausleihe strikt ausgeschlossen, damit die Funktionsfähigkeit der Bibliothek jederzeit gesichert ist.
 

III.

1. Der Benutzer muß beim Empfang eines Werkes dieses auf seinen einwandfreien Zustand  prüfen.

2. Der Benutzer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Werke schonend zu behandeln und sie vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist er auch dann schadenersatzpflichtig, wenn er Werke an Dritte weitergegeben hat.

3. Für verlorengegangene oder beschädigte Bücher hat der Benutzer, auch wenn ihm ein persönliches Verschulden nicht nachzuweisen ist, ein vollwertiges Er-satzexemplar zu beschaffen. Gelingt ihm dies nicht, so bleibt es der Bibliothek überlassen, entweder eine Ersatzsumme zur Wiederbeschaffung des Buches festzusetzen oder auf Kosten des Benutzers eine photographische Reproduktion zu besorgen.

4. Die Beachtung bestehender Urheberrechte obliegt dem Benutzer.

5. Haftung für von Benutzern mitgebrachte Gegenstände wird von der Bibliothek nicht  übernommen.
 
 

IV.

1. Die Aufsicht ist gehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Alle  Benutzer der Bibliothek werden gebeten, durch freiwillige Einhaltung dieser Vorschriften  sich den Interessen der Allgemeinheit unterzuordnen.

2. Wer trotz Verwarnung mehrmals gegen die Bibliotheksordnung verstößt, kann von der Aufsicht aus den Bibliotheksräumen verwiesen werden. In Fällen ernster und wiederholter Verstöße gegen die Bibliotheksordnung kann Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung  erfolgen.
Unpünktliche Rückgabe entliehener Bücher wird auf der Seminarkarte durch Stempel vermerkt. Bei zweimaliger Nichteinhaltung der Leihfrist erfolgt Ausschluß von jeglicher  Ausleihe für das laufende Semester.
 
 
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April 1999