
Bibliothek des Mathematischen Institutes
Bibliotheksordnung
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I.
1. Zur Benutzung sind berechtigt:
-
alle Angehörigen der Universität Köln
-
andere Personen mit ausdrücklicher Genehmigung.
2. Wer die Bibliothek benutzen will, bedarf der Zulassung.
-
Das wissenschaftliche Personal des Mathematischen Instituts sowie gleichge-stellte
Stipendiaten und Gäste sind ohne weiteres zugelassen.
-
Inhaber einer gültigen Seminarkarte sind während der bekanntgemachten
Öff-nungszeiten zugelassen. (Diese Seminarkarten werden in der Bibliothek
an regelmäßige Benutzer der Bibliothek ausgegeben. Hierzu gehören
insbesondere Studenten der Mathematik im Haupt- und Nebenfach.)
-
Gelegentliche Benutzer der Bibliothek sind während der bekanntgemachten
Öffnungszeiten zugelassen, nachdem sie sich ausgewiesen und in das
Benutzerbuch der Bibliothek eingetragen haben.
3. Beim Betreten der Bibliotheksräume ist die Seminarkarte der
Aufsicht unaufgefordert vorzuzeigen. Der Aufenthalt in den Räumen
der Bibliothek soll nur der Ein-sichtnahme in die dort aufgestellten Bücher
dienen, dies schon mit Rücksicht auf die beschränkte Anzahl der
Arbeitsplätze. Für andere Tätigkeiten, z.B. für das
Anfertigen von Übungen, insbesondere in Gruppenarbeit, und für
Diskussionen stehen die Diskussionsräume des Instituts zur Verfügung.
In allen Räumen der Bibliothek ist absolute Ruhe erforderlich. Auch
im Aufsichtsraum dürfen nur die mit der Aufsichtsführung zusammenhängenden
Gespräche geführt werden. Der ständige Aufenthalt im Aufsichtsraum
ist nur der jeweiligen Aufsichtsperson ge-stattet. Die aufgestellten Bildschirme
dienen ausschließlich Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbestand
und der fachbezogenen Information (z.B. Nutzen des Bibibliothekskatalogs,
Literaturrecherchen). Rauchen, Essen, Trinken und mobiles Telefonieren
sind in allen Räumen der Bibliothek untersagt.
4. Die Räume der Bibliothek sollen ohne Überbekleidung und
ohne Taschen betre-ten werden. Vor dem Aufsichtsraum stehen Fächer
zur Verfügung, zu denen Schlüssel von der Aufsicht ausgegeben
werden. Diese Schlüssel sind noch am gleichen Tage zurückzugeben.
Bei Verlust ist Ersatz zu leisten. Zur Wahrung des Bibliotheksbestandes
unterwerfen sich die Benutzer der Kontrolle der Aufsicht, insbesondere
sind bei Verlassen der Bibliothek alle mitgeführten Bücher unauf-gefordert
der Aufsicht vorzuweisen.
5. Die Bücher sind schonend zu behandeln. Wesentliche Voraussetzung
für die Funktionsfähigkeit der Bibliothek ist die ständige
Wahrung der alphabetischen Ordnung. Das achtlose oder absichtliche Verstellen
der Bücher wird daher als ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung
angesehen.
II.
1. Die Bibliothek des Mathematischen Instituts ist eine Präsenzbibliothek.
Deswegen muß das Entleihen auf ein Mindestmaß beschränkt
werden. Wegen der Bücher, die nur in den Handbibliotheken der einzelnen
Lehrstühle vorhanden sind, wende man sich an die Assistenten der betreffenden
Lehrstühle.
2. In der Bibliothek sind ausleihberechtigt:
-
Das wissenschaftliche Personal des Mathematischen Instituts sowie gleichgestellte
Stipendiaten und Gäste.
-
Inhaber einer grünen Seminarkarte. (Diese zur Ausleihe berechtigende
Seminarkarte wird in der Bibliothek auf Antrag eines Dozenten an Examenskandidaten
u.ä. ausgegeben. Um die kurzfristige Erreichbarkeit eines Entleihers
zu gewährleisten, ist die Angabe von Telefonnummer oder e-mail-Adresse
notwendig. Eine grüne Seminarkarte ist stets befristet gültig,
sie gilt höchstens für das lau-fende Jahr.)
-
Personen, die durch Sonderregelung einen Schlüssel zur Benutzung der
Bibliothek erhalten haben.
Die Leihfrist für den in a) und in c) genannten Personenkreis beträgt
für Bücher höchstens ein halbes Jahr. Inhaber einer grünen
Seminarkarte können bis zu fünf Bücher für höchstens
zwei Monate ausleihen. Zeitschriften werden in der Regel nicht ausgeliehen.
Einige dennoch zur Ausleihe zugelassene Titel werden in einer bei der Bibliotheksaufsicht
liegenden Liste genannt.
Alle übrigen Studenten können (abgesehen von der Wochenendausleihe)
in der Regel nur für Examensarbeiten und Seminarvorträge Bücher
der Bibliothek ausleihen. Sie bedürfen hierzu der Genehmigung eines
Dozenten oder Assistenten des Mathematischen Instituts. Diese wird
durch Abzeichnen der Leihkarte bzw. des Leihscheins unter Angabe
der Leihfrist erteilt.
Es ist nicht gestattet, entliehene Bücher anderen Personen weiterzugeben.
Pünktliche Einhaltung der Rückgabefristen ist im Interesse
aller Benutzer unbedingt erforderlich.
3. An Wochenenden können alle Seminarkarteninhaber Bücher,
und zwar bis zu je zwei Exemplaren, ausleihen. Hierfür ist die Seminarkarte
mit der Leihkarte des Buches bei der Aufsicht zu hinterlegen. Diese Wochenendausleihe
beginnt Freitag zwei Stunden vor Schließen der Bibliothek und endet
Montag 10.30 Uhr. Pünktliche Rückgabe am Montag ist unbedingt
erforderlich.
Eine sinngemäße Regelung gilt für Feiertage.
4. Alle mit rotem Streifen (= dauernde Sperre) oder grünem
Streifen (= zeitweilige Sperre) versehenen Bücher sind von jeglicher
Ausleihe strikt ausgeschlossen, damit die Funktionsfähigkeit der Bibliothek
jederzeit gesichert ist.
III.
1. Der Benutzer muß beim Empfang eines Werkes dieses auf seinen einwandfreien
Zustand prüfen.
2. Der Benutzer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Werke schonend
zu behandeln und sie vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Für
jede Beschädigung oder den Verlust ist er auch dann schadenersatzpflichtig,
wenn er Werke an Dritte weitergegeben hat.
3. Für verlorengegangene oder beschädigte Bücher hat
der Benutzer, auch wenn ihm ein persönliches Verschulden nicht nachzuweisen
ist, ein vollwertiges Er-satzexemplar zu beschaffen. Gelingt ihm dies nicht,
so bleibt es der Bibliothek überlassen, entweder eine Ersatzsumme
zur Wiederbeschaffung des Buches festzusetzen oder auf Kosten des Benutzers
eine photographische Reproduktion zu besorgen.
4. Die Beachtung bestehender Urheberrechte obliegt dem Benutzer.
5. Haftung für von Benutzern mitgebrachte Gegenstände wird
von der Bibliothek nicht übernommen.
IV.
1. Die Aufsicht ist gehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
Alle Benutzer der Bibliothek werden gebeten, durch freiwillige Einhaltung
dieser Vorschriften sich den Interessen der Allgemeinheit unterzuordnen.
2. Wer trotz Verwarnung mehrmals gegen die Bibliotheksordnung verstößt,
kann von der Aufsicht aus den Bibliotheksräumen verwiesen werden.
In Fällen ernster und wiederholter Verstöße gegen die Bibliotheksordnung
kann Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung erfolgen.
Unpünktliche Rückgabe entliehener Bücher wird auf der
Seminarkarte durch Stempel vermerkt. Bei zweimaliger Nichteinhaltung der
Leihfrist erfolgt Ausschluß von jeglicher Ausleihe für
das laufende Semester.
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April 1999